Fondsgebundene Lebensversicherung

Was ist eine Lebensversicherung?

Sie dient in erster Linie der Absicherung im Sinne der Familien- und Hinterbliebenenvorsorge. Weiterhin kann sie zur Altersvorsorge abgeschlossen werden, wenn es sich um eine kapitalbildende Lebensversicherung handelt.

Die Lebensversicherung bleibt weiterhin eine Versicherungsform, die das Risiko des Todesfalls der versicherten Person versichert. Bei Eintritt des Versicherungsfalles, also des Todesfalles der versicherten Person oder dem Rentenbeginn, wird die Versicherungssumme an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt, außer bei Risiko- & Sterbegeldversicherung (optionell). Ist kein Bezugsberechtigter im Versicherungsvertrag genannt, fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass.

Der Abschluss ist aus unterschiedlichsten Gründen sinnvoll. Sie sind beinahe unersetzlich:

  • als Altersvorsorge,
  • als Absicherung für die Familie,
  • als Absicherung für eine Immobilienfinanzierung,
  • als Absicherung für eine Immobilienfinanzierung,
  • als Ausbildungsrücklage für die Kinder,
  • und um steuerliche Vorteile zu sichern.

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine spezielle Variante der "Kapital"-Lebensversicherung. Ihre Beiträge werden in Investmentfonds angelegt. Bei der klassische Lebensversicherungen wird vornehmlich in festverzinsliche Wertpapiere und Immobilien und nur einen geringen Teil in Aktien investiert. Gewinnchance und Risiko sind daher bei der fondsgebundenen Lebensversicherung, ausgeprägter. Der Versicherungsnehmer hofft also auf eine positive Wertentwicklung seiner Fondsanteile. Dafür muss er aber Sicherheit aufgeben, denn die fondsgebundene Lebensversicherung gewährt meistens keine Garantien auf die Sparbeiträge wie die "normale" Kapitallebensversicherung. Vor dem Abschluss sollte man sich über die Verlustrisiken im klaren sein.


Unterschied Lebensversicherung -  private Rentenversicherung?

Eine Lebensversicherung kann zur Absicherung der Ausbildung, eines Partners oder aber eines Kredites eingesetzt werden. Die private Rentenversicherung dient der Schaffung einer zweiten Rente neben der üblichen gesetzlichen Rente. Das Risiko des Todesfalls ist bei der Privatrente üblicherweise nicht abgesichert. Wo bei der Lebensversicherung eine Summe aus garantierter Versicherungssumme und Überschüssen gezahlt wird, hat ein Versicherungsnehmer bei der privaten Rentenversicherung die Wahl zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalabfindung.


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