Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

HaeuserVermieter brauchen eine Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht­versicherung. Sie springt ein, wenn der Vermieter fahr­lässig handelt. Verunglückt zum Beispiel ein Passant, weil beim Haus­eingang nicht gestreut oder Reparatur­arbeiten mangelhaft abge­sichert wurdne, über­nimmt die Versicherung den Schaden­ersatz.

Selbstnutzer eines Eigenheims, Reihen- oder Doppelhaushälften sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privathaftpflicht abgedeckt.


Mehr Informationsmaterial finden sie auf Wikipedia.de und Stiftung Warentest.


 

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