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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Vermieter brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn der Vermieter fahrlässig handelt. Verunglückt zum Beispiel ein Passant, weil beim Hauseingang nicht gestreut oder Reparaturarbeiten mangelhaft abgesichert wurdne, übernimmt die Versicherung den Schadenersatz.
Selbstnutzer eines Eigenheims, Reihen- oder Doppelhaushälften sowie von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privathaftpflicht abgedeckt.
Mehr Informationsmaterial finden sie auf Wikipedia.de und Stiftung Warentest.
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