BetriebsHaftpflichtversicherung

Es gibt vielfältige  Gefahrenquellen die zu hohen Haftungsrisiken mit weitreichenden Auswirkungen führen können. Angefangen mit Geschehnissen auf dem Unternehmensparkplatz bis hin zu Fahrlässigkeit von Ihnen oder dem Personal. Hier gibt zudem der Gesetzgeber vor (BGB § 823) Schäden zu ersetzen. Besonders teuer wird es, wenn durch Unachtsamkeit Personen zu Schaden kommen.

Kommt es zu einem Schadensanspruch, übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung. Einige Berufsgruppen, wie Ärzte oder Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, sind sogar dazu verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wird ein Kunde, Mandant oder Patient falsch beraten oder falsch behandelt, kann das Ausmaß eines Schadens ungeahnte Ausmaße erreichen und die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen klettern schnell in astronomische Höhen.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • alle sonstigen Betriebsangehörigen, die in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritte schädigen
  • mitarbeitende Ehepartner und Familienangehörige

Es besteht Versicherungsschutz für

  • Personen-,
  • Sach- und daraus herzuleitende Vermögensschäden
  • ggf. Umweltschäden
  • ggf. reine Vermögensschäden, also Schäden, denen weder ein Personen- noch Sachschaden vorausgeht, sind teils mit geringen Summen inbegriffen.

Es besteht kein Versicherungsschutz für

  • Schäden, die Sie selbst erleiden;
  • vorsätzlich herbeigeführt Schäden (grobe Fahrlässigkeit ist dagegen mitversichert);
  • Schäden an fremden Sachen, die Sie
    • gemietet,
    • gepachtet,
    • geliehen
  • Erfüllungsansprüche;
  • Schadensansprüche durch Nichteinhaltung von Fristen, Terminen etc.;
  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden (sind aber ggf. versicherbar), d.h. Schadensansprüche für fremde Sachen, die durch eine gewerbliche Tätigkeit an diesen Sachen (z. B. Bearbeitung, Reparatur) entstanden sind
  • Strafen und Bußgelder;
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugs herbeigeführt  werden (dafür  gibt  es  die  Kfz-Haftpflicht-Versicherung);
  • Schäden aus dem Abhandenkommen von Sachen.

 kontaktVersicherungsanbieter sowie zusätzliche Klauseln gibt es wie Sand am Meer. Einige sind wichtig, auf andere hingegen kann man getrost verzichten. Lassen Sie sich durch unsere Experten Team unverbindlich und kostenfrei beraten und vereinbaren Sie ganz bequem per Kontaktformular oder telefonisch 03621 / 70 60 82 einen Termin.