Haftpflichtversicherungen

Nach den Grundsätzen des Zivilrechts haftet jeder unbegrenzt, der einer anderen Person Schaden zufügt. Damit dieser dann nicht in eine finanzielle Notlage gerät, sollte eine Haftpflichtversicherung vor dem Eintreten eines Versicherungsfalles abgeschlossen werden. Alle Schadensersatzansprüchen werden dann durch das Versicherungsunternehmen beglichen. Der Versicherer stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen Dritter frei oder wehrt auf seine Kosten unbegründete Ansprüche ab.


 

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