Gesetzliche Krankenversicherung

geskrakaAufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (§ 1 SGB V). Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V).

Beitragssätze

Die Beitragssätze sind seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 gem. GKV-BSV bundeseinheitlich. Sie betragen aktuell (01. Januar 2013):

bundesweit einheitlich 15,5 Prozent (Versicherten (8,2 Prozent) und Arbeitgeber (7,3 Prozent)).

Die absolute Höhe des Versicherungsbeitrags ist durch die jährlich festgesetzte Beitragsbemessungsgrenze geregelt.

"Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist bundeseinheitlich festgesetzt. Sie erhöht sich gegenüber 2012 (50.850 Euro) auf 52.200 Euro (4.350 Euro/Monat). Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 versicherungsfrei waren, beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 47.250 Euro in 2013 (2012: 45.900 Euro).

Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht der (niedrigeren) Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.250 Euro/Jahr beziehungsweise 3.937,50 Euro/Monat." (Quelle: http://www.bundesregierung.de)

 


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