Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die Form der staatlich geförderten Altersvorsorge, die ausschließlich Angestellten vorbehalten bleibt. Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege: Direktversicherung, die Pensionskasse, die Unterstützungskasse, die Direktzusage und der Pensionsfonds.

Die häufig gewählt Form ist die Direktversicherung. Sie verbindet eine überdurchschnittliche Rendite mit dem Höchstmaß an Sicherheit für die Altervorsorge. Sie wird durch den Gesetzgeber mit steuerfreien Beiträgen gefördert. Im Gegenzug wird auf eine nachgelagerte Besteuerung der Rente umgestellt.

Grundsätzlich geht es bei der Direktversicherung (identisch mit Pensionskasse) um die Umwandlung von Bruttolohn. Man spricht auch von Gehaltsumwandlung. Zuerst muss man unterscheiden in arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte bAV. In beiden Varianten spart derjenige, der die Einzahlung vornimmt, Steuern und auch Sozialabgaben. (Mischformen sind ebenfalls denkbar)


Was ist eine Direktversicherung?

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer als versicherte Person einen Altersvorsorgevertrag ab. Die Anlage erfolgt bei einem Versicherungsunternehmen. Bezugs-, d.h. leistungsberechtigt aus dem Vertrag ist der Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebene. Die Direktversicherung zählt zur betrieblichen Altersvorsorge als einer der fünf Durchführungswege.

Der Arbeitgeber zieht den gewählten Beitrag zur Direktversicherung direkt vom Bruttoentgelt ab und überweist es an den Versicherer. Der angenehme Nebeneffekt ist, dass netto bei weitem nicht so viel abgezogen wird, wie als Einzahlung für die Direktversicherung vereinbart wurde.


Vorteile der Direktversicherung

Die Direktversicherung bietet folgende Vorteile:

  • Renditestarke Altersversorgung,
  • Steuervorteil durch steuerfreie Beiträge während des Erwerbslebens und nachgelagerte Besteuerung im Alter,
  • Hohe Sicherheit, da Versorgungsleistungen von Beginn an unverfallbar und abgesichert sind,
  • Problemlose Fortführung bei Jobwechsel.

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