Wohngebäudeversicherung

WohnGebäudeversicherung

Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen. Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden.


Versicherte Gefahren.

In der Wohngebäudeversicherung werden in der Regel immer folgende Schäden ersetzt bzw. Risiken abgedeckt:

  • Feuer (auch Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

zusätzlich sind in der Wohngebäudeversicherung enthalten:

Kosten für Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten und Schutzkosten, meist bis 5% der Versicherungssumme. Eine Erhöhung auf, z.B. 10% der Vers.Summe, ist empfehlenswert Mietausfälle als Folge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschadens, meist bis zu einem Jahr

Was ist versichert?

Gebäude, Garagen und Nebengebäude (Antrag genau angeben) sind auf dem Versicherungsgrundstück summarisch versichert.
Mitversichert sind:

  • Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, soweit sie nicht vom Mieter eingebaut wurden (z.B. Einbauküche) 
  • Zubehör, das zu Wohnzwecken dient (z.B. Markisen) 
  • Kosten für Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten (meist 5% der Vers.Summe, eine Erhöhung ist empfehlenswert) 
  • Mietausfälle als Folge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschadens, meist bis zu einem Jahr

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Haben Sie Fragen oder möchten Sie eine individuelle, unverbindlich und kostenfrei Beratung, dann schreiben Sie uns einfach und bequem mit dem Kontaktformular oder rufen Sie uns an Tel.: 03621 / 70 60 82.

Hausratversicherung

Hausratversicherung

HauratversEine Hausratversicherung schützt Hab und Gut.

Mit der Zeit sammeln sich im Haushalt Sachen mit beachtlichem Wert an. Müsste man alle Sachen, wie zum Beispiel:

  • Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche)
  • Sachen zum Gebrauch (z.B. Geschirr, elektrische Geräte, Kleidung)
  • Sachen zum Verbrauch (z.B. Lebensmittel, Vorräte)
  • Wertsachen (z.B. Schmuck, Bargeld, Wertpapiere, Antiquitäten älter als 100 Jahre, Kunstgegenstände)
    Wertsachen sind meist ohne Beitragszuschläge bis zu 20% der Versicherungssumme mitversichert. Eine Höherversicherung kann gegen Beitragszuschlag beantragt werden.
  • Ausstattung usw.

nach einem Feuer plötzlich neu kaufen, wäre mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten zu rechnen. Im gegensatz zur Wohngebäudeversicherung, deckt Sie alle Schäden an beweglichen Teilen im Haus ab.

Hier gehts zum >>Online Tarifrechner<<


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Kinderversicherung

Kinderversicherung

Rechtzeitig Vorsorgen - Mit der Kinder Invaliditätsversicherung

Schon in jungen Jahren können gerade bei Kindern Krankheiten und Unfälle zu lebenslanger Invalidität führen. Meist können diese Kinder später keinem Beruf nachgehen und sind so immer auf die finanlittlezielle Unterstützung ihrer Eltern angewiesen. Einen besonders umfassenden Schutz bietet die private Kinderinvaliditätsversicherung, die in der Regel zwischen dem ersten und 18. Lebensjahr abgeschlossen werden kann. Sinnvoll schützt die Kinderinvaliditätsversicherung Sie vor dem finanziellen Risiko lebenslanger Invalidität Ihrer Kinder. Die Versicherungsgesellschaft zahlt hier ab einem vertraglich festgelegten Invaliditätsgrad (von z.B. 50%) lebenslange Rente. Die Leistungen sind dabei zu erbringen, unabhängig davon, ob die Invalidität aus Unfallfolgen oder aus Krankheit resultiert.


Zukunft Sichern - Mit der Ausbildungsversicherung

workerGründe für die Ausbildungsversicherung: Es wird immer wichtiger für die Ausbildung (evtl. Einführung von Studiengebühren) der Kinder, deren Start ins Berufsleben oder für die eigene Wohnung vorzusorgen. Bereits mit einem Teil des Kindergeldes kann man, dem Nachwuchs ein schönes Startkapital zum 18. bis 25. Lebensjahr erwirtschaften, wobei die Beitragszahlung bei Berufsunfähigkeit oder Tod des Versorgers von der Gesellschaft weitergeführt würde. Einige Versicherer bieten auch die Möglichkeit, diese Absicherung als private Altersvorsorge zum 60.bis 65.Lebensjahr weiterzuführen, um schon frühzeitig mit geringem Aufwand den späteren Lebensstandard abzusichern.


Einfach Sorgenfrei - Mit der eigenen Krankenversicherung für Kinder

Kinder die kein eigenes Einkommen haben, sind bis zum 25. Lebensjahr bei der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert. Es gibt jedoch Ausnahmen: Ein Elternteil ist privat- der andere gesetzlich versichert, dann sind Ihre Kinder nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wenn: der privat krankenversicherte Elternteil ein durchschnittliches Einkommen von mehr als EUR 3.825,- (Beitragsbemessungsgrenze 2004) monatlich hat und regelmäßig ein höheres Einkommen bezieht als der gesetzlich Versicherte.


Zahnzusatzversicherung für Kinderbackenzahn

Es ist empfehlenswert bereits für Kinder eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese ist i.d.R. sehr preiswert und es besteht keine Gefahr, daß bei einem späteren schlechten Zahnstatus ein Versicherungsabschluss nicht mehr möglich ist. Es sollten Gesellschaften gewählt werden, die ohne einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Kieferorthopädische Behandlungen leisten. Das ist nur noch bei wenigen Gesellschaften der Fall. Die entsprechenden Angebote fordern Sie bei uns an.


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Krankenversicherung

Krankenversicherung


Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherungen, jeder braucht eine!


Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung die einen gesundheitlichen Grundschutz sicherstellt. Die Höhe der Beiträge richten sich lediglich nach der Höhe des Einkommens. Wer wenig verdient, zahlt wenig. Nicht berufs­tätige Ehepartner und Kinder sind kostenlos mitversichert. So müssen Sie sich weniger um Ihre Beiträge sorgen machen, jedoch sind die Leistungen nicht immer sicher. Die Politik entscheidet über Extras und Kürzungen. So wurde z.B. Praxis­gebühr einge­führt und 2013 wieder abgesetzt, Zuschüsse z.B. für Zahn­ersatz gekürzt und die Erstattung für rezept­freie Medikamente gestrichen.

Die Krankenzusatzversicherung kommt für Kosten auf, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Mit ihr können sich gesetzlich Krankenversicherte wie Privatpatienten behandeln lassen.

Die private Krankenversicherung zahlt die Kosten für jede medizinisch notwendige Behandlungen, mehr Honorar an Ärzte, über­nehmen auch rezept­freie Medikamente, Behand­lungen durch Heilpraktiker und die Kosten für den Chef­arzt. Die Leistungen gehen je nach Tarif meist deutlich über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Der Versicherte hat zudem ein Leben lang Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Dies hat jedoch seinen Preis! Die Beiträge liegen für junge Gutverdiener meist unter den gesetzlichen Beiträgen, sie können im Laufe des Lebens aber kräftig steigen. Egal, wie viel der Versicherte dann verdient, er muss sie bezahlen. Sein Einkommen spielt keine Rolle.

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