Weitere Rechtsschutzversicherung Informationen

Was ist versichert

Im Wesentlichen die Risiken des Alttags und die Risiken aus Anstellungs- oder Arbeitsverträgen. Hier sind die wichtigsten Rechtsschutzarten in einem Vertrag gebündelt. Versichert ist der

  • private
  • berufliche
  • verkehrs und
  • Haus- oder Wohnungbereich.

Policen hierfür sind z.B.

  • Singlerechtsschutz
  • Seniorenrechtsschutz
  • Familienrechtsschutz
  • Vermieterrechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
  • Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung
  • Fahrer-Rechtsschutzversicherung
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken

Wer ist versichert?

Der versicherte Personenkreis im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz:

  • Minderjährige Kinder
  • volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.
  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
  • berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen aller auf diesen Personenkreis zugelassenen oder versicherten Fahrzeuge

Der versicherte Personenkreis hängt von der Art der gewählten Rechtsschutzversicherung ab (Familientarif, Singletarif). Einzelheiten sind den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu entnehmen.

Tipp zum Verkehrsrechtsschutz:
Einige Versicherer haben den Versicherungsschutz beitragsfrei um den Fußgänger-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und/oder die Familie erweitert.


Die Leistungen

Im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Im Verkehrs-Rechtsschutz

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Im Wohnungs-Rechtsschutz

  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten)
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Welche Kosten sind versichert?

Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme (meistens mindestens 150.000 €) leistet die Rechtsschutzversicherung für

  • eigene Anwaltskosten
  • Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
  • Kautionen, darlehensweise von 25.000 bis zu EUR 300.000
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen u.a.

Wann und für was gelten Wartezeiten?

3 Monaten Wartezeit besteht im

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz

Die Wartezeit dient zum Schutz vor Personen, die "noch schnell eine Versicherung" abschließen möchten, weil ein Schadenfall bereits abzusehen ist. Sie entfällt, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag lückenlos anschließt. Keine Wartezeit besteht, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • im Familien- und Erbrecht
  • bei Kauf- oder Leasingverträgen über ein fabrikneues Kfz.

Was ist bei einem Schaden zu beachten?

Der Schaden sollte dem Versicherer möglichst vollständig und wahrheitsgemäß gemeldet werden. Die Meldung kann auch durch den Rechtsanwalt erfolgen. Nach Möglichkeit sollte vor Beginn eines Rechtsstreites beim Versicherer eine Deckungszusage eingeholt werden.
Werden im Laufe des Verfahrens weitere Maßnahmen erwogen, die zusätzliche Kosten auslösen, ist dies mit dem Versicherer abzustimmen. Weiterhin sind unnötige Kosten zu vermeiden und für die Einhaltung von Fristen muss der Versicherte, bzw. dessen Rechtsanwalt sorgen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind Erfolgsaussichten für das beabsichtigte Verfahren. Sollten Sie und der Rechtsschutzversicherer sich hierüber nicht einig sein, sehen die meisten Bedingungen ein Schiedsgutachterverfahren vor.
Ist ein Schadenfall eingetreten, sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie und einfach an,
für Gotha: 03621 - 70 60 82 oder per e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , oder mit unserem Kontaktformular!


Kündigungsmöglichkeiten

Versicherung Kündigung zum Ablauf
Der Vertrag ist bis spätestens 3 Monate vor Ablauf zu kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann wieder zum neuen Ablauf 3 Monate vorher gekündigt werden.

Nach dem 24. Juni 1994 abgeschlossene Verträge sind grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des Erhöhungsbescheides kündbar. Dies gilt nur, wenn die Leistung nicht gleichzeitig erhöht wurde.

Hat der Versicherer einem Hypothekengläubiger eine Realrechtsbestätigung erteilt, verlangt er meist eine Zustimmung der Hypothekenbank zum Versichererwechsel. Dies ist eine reine Formsache, die aber erledigt werden muss.

Kündigung nach einem Versicherungsfall
Nachdem die Entschädigung für den Schaden gezahlt wurde, kann der Vertrag innerhalb eines Monats fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Tipp: Kündigen Sie auf jeden Fall nur zum Ende des Versicherungsjahres, denn bei einer fristlosen Kündigung steht dem Versicherer trotzdem der volle Jahresbeitrag zu.

Kündigung nach Prämienerhöhung
Wenn die Beiträge erhöht werden, ohne dass sich der Versicherungsumfang erweitert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.

 


 Mehr Informationsmaterial finden sie auf Wikipedia.de oder Stiftung-Warentest.


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