Private Unfallversicherung

Wozu brauche ich eine private Unfallversicherung?
Wer kann sich versichert?
Die Leistungen
Was ist nicht versichert?
Unterschiede gesetzliche und private Unfallversicherung
Was ist bei einem Unfall zu beachten?
Kündigungsmöglichkeiten



Wozu brauche ich eine private Unfallversicherung?

Der private Unfall-Versicherungsschutz ist trotz der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nötig! Durch die neue Rechtssprechung des Bundessozialgerichts, welche den Schutz der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung stark eingeschränkt. Z. Bsp. beim Verlassen des Autos, auf dem Nachhauseweg für einen kurzen Einkauf, greift die gesetzliche Versicherung nicht mehr und muss selbst für Folgen aufkommen.

Die private Unfallversicherung ist auch und vor allem für diejenigen wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (wie z.B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Hausfrauen, Kinder).

Sie kann zum Teil beträchtliche Einkommensverluste und auch Einbußen an Lebensqualität ausgleichen. Die finanziellen Leistungen aus einer Privaten Unfallversicherung sind auch häufig das Startkapital für eine neue Existenz.

Eigentlich weiß jeder, was ein Unfall ist.
Dennoch wird der Unfallbegriff in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen wie folgt definiert: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.", d.h.

  • Ein Unfallereignis muss innerhalb eines kurzen Zeitraums (plötzlich) eintreten. Dies bedeutet, dass z.B. die Folgen eines Sonnenbrandes nach einem ausgedehnten Sonnenbad nicht als plötzlich anzusehen sind.
  • Ein Schlag oder ein Tritt vor das Schienbein ist ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis und damit versichert.
  • Die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig geschehen, d.h. Freitod oder Selbstverstümmelung gelten nicht als Unfall.
  • Die Gesundheitsschädigung muss einen körperlichen Schaden hervorrufen, d.h. psychische Reaktionen aufgrund eines Unfalls (z.B. Schock) fallen ebenfalls nicht unter den definierten Unfallbegriff.

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Wer kann sich versichern?

Jedermann kann quasi von Geburt an versichert werden. Somit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich für die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Es können sich Berufstätige, Kinder, Hausfrauen, Selbständige, Studenten, einfach jeder versichern.

Aber keine Regel ohne Ausnahme: Nicht versichert werden Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind.

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Leistungen

Das Kernstück einer Privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Doch es gibt noch weitere individuell zu vereinbarende Leistungen.
Beachten Sie jedoch, dass Invalidität in der Regel immer versichert werden muss.

Invaliditäts-Leistung
Sie sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer einschränkt. Die Höhe der Invaliditäts-Leistung hängt davon ab, wie schwer die gesundheitlichen Dauerfolgen sind. Bei Vollinvalidität (100% gemäß Gliedertaxe) wird die vereinbarte Leistung in voller Höhe ausgezahlt - ansonsten anteilsmäßig.

Durch Vereinbarung einer Progression von 225%, 350% oder 500% kann man den Schwerpunkt der Absicherung auf hohe Invaliditätsgrade legen. Das bedeutet, dass bei hohen Invaliditätsgraden eine überproportional hohe Leistung gezahlt wird - im Vollinvaliditätsfall bis zum 5-fachen der vereinbarten Grundsumme.

Lebenslange Unfallrente
Wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50% (gemäß Gliedertaxe) führt, wird die vereinbarte monatliche Unfallrente in voller Höhe lebenslang gezahlt. Sie kann zusätzlich zur Invaliditäts-Leistung abgeschlossen werden. Mit der Kombination beider Leistungen können im Invaliditätsfall sowohl behindertengerechte Umbaumaßnahmen im Haus als auch der Lebensunterhalt finanziert werden.

Krankenhaustagegeld
Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt wird für jeden Kalendertag in vollstationärer Behandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld meist bis zu zwei Jahre gezahlt. Ist zusätzlich ein Genesungsgeld vereinbart, wird im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen, längstens meist für 100 Tage, ein Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes gezahlt.

Todesfall-Leistung
Bei Tod infolge eines Unfalls steht den Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung. Sie wird dann fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls stirbt.

Kosmetische Operationen - beitragsfrei
Wenn auch nach Abschluss einer unfallbedingten Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt ist, werden die Kosten für eine kosmetische Operation bis 6.000 Euro beitragsfrei übernommen.

Tagegeld
In der Unfallversicherung werden zwei Arten von Tagegeldern angeboten. Die häufigste Variante (Unfall-Krankenhaustagegeld) zahlt, wenn Sie nach einem Unfall im Krankenhaus liegen. Bei der zweiten Variante, der Tagegeldversicherung, zahlt der Versicherer auch dann, wenn man nach einem Unfall arbeitsunfähig ist, aber nicht im Krankenhaus liegt.
Wird durch einen Unfall die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung das vereinbarte Tagegeld ausbezahlt. Das Tagegeld wird entsprechend dem attestierten Grad der Beeinträchtigung abgestuft. Die Bemessung richtet sich nach der Berufstätigkeit oder Beschäftigung des Versicherten.
Arbeitnehmer können erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Ende der Lohnfortzahlung) Tagegeld beantragen.

Genesungsgeld
Genesungsgeld kann nur in der Kombination mit Krankenhaustagegeld versichert werden. Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Kalendertagen geleistet, für die auch Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, jedoch für max. 100 Tage.
Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus. Sind Sie nach einem 20-tägigen Krankenhausaufenthalt z.B. noch 10 Tage arbeitsunfähig zu Hause, so erhalten Sie für die 10 Tage Genesungsgeld.

Übergangsgeld
Der Invaliditätsgrad kann oftmals erst nach Abschluss des Heilbehandlungsverfahren festgestellt werden. Der Versicherer wird erst dann zahlen, wenn der Invaliditätsgrad festgestellt ist. Um diesen Zeitraum zu überbrücken, kann eine sog. Übergangsleistung vereinbart werden. Diese wird fällig, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherten seit dem Unfall durchgängig zu mehr als 50% beeinträchtig war.

Bergungskosten
Sofern der Versicherte einen ersatzpflichtigen Unfall erlitten hat, so werden u.a. Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätzen bis zur max. vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Ebenso können z.B. nach einem Unfalltod die Überführungskosten zum letzten ständigen Wohnort übernommen werden.

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Was ist nicht versichert?

Sie tritt nicht ein, wenn

    • Unfälle, die dem Versicherten während Ausführung einer Straftat oder beim Versuch einer Straftat zustoßen,

 

    • Unfälle, die sich unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse ereignen, dasselbe gilt bei Unfällen durch innere Unruhen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter steht,

 

    • Unfälle, welche aufgrund von Bewusstseinsstörungen beruhen. Hierunter können z.B. epileptische Anfälle, Schlaganfälle, aber auch Trunkenheit gehören, viele Anbieter berufen sich aber zum Teil bei Trunkenheit nicht auf den Ausschluss, sofern die Blutalkoholkonzentration unter 1,1 Promille liegt,

 

    • Unfälle, die sich bei Rennveranstaltungen ereignen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt,

 

    • Unfälle, bei den der Versicherte als Luftfahrzeugführer agiert oder beruflich (aktiv, nicht als Passagier auf dem Weg zu einem Geschäftstermin) ein Luftfahrzeug nutzt (z.B. Rettungssanitäter im Helikopter),

 

    • Gesundheitsschäden durch Strahlen (z.B. Röntgenstrahlen), sind nicht versichert, gute Versicherungsbedingungen schließen diese Schäden ein,

 

  • Gesundheitsschäden, welche durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, welche die versicherte Person an ihrem Körper vornehmen lässt oder selbst vornimmt.

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Unterschiede gesetzliche & private UV
 
Verunglückt ein Kind beim Spielen, so zahlt die gesetzliche Versicherung nicht.
Verunglückt ein Arbeitnehmer beim Skifahren, so wird ebenfalls nicht geleistet.

Die gesetzliche Unfallversicherung kann somit nur als -nice to have-, aber keinesfalls als funktionierende Unfallversicherung gesehen werden. Es handelt sich eher um eine kleine Ausschnittdeckung, die eine private Unfallversicherung nicht ersetzen kann.

  • Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, welche von den Berufsgenossenschaften und den Gemeindeunfallversicherungen getragen wird. Die private Unfallversicherung wird hingegen von privaten Versicherungsunternehmen angeboten und unterliegt somit dem freien Wettbewerb.
  • Beiträge:
    Die gesetzliche Unfallversicherung wird von den Arbeitgebern finanziert. Je nach Entgelt des Arbeitnehmers und der Gefahrensituation des Betriebs richtet sich die Höhe der Beiträge. Die Beiträge in der privaten Unfallversicherung zahlt der Versicherungsnehmer. Er bestimmt auch den Leistungsumfang, von welchem die Höhe der Prämie abhängt.
  • In der gesetzlichen Unfallversicherung ist grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, aber auch Schüler, Studenten, Kinder in Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen versichert.
  • Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich lediglich auf Unfälle, die im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten oder Schulveranstaltungen etc. stehen. Hierzu zählen auch sog. Wegeunfälle. Desweiteren ist der Geltungsbereich in der Regel auf Deutschland begrenzt. Die private Unfallversicherung bietet hingegen rund und die Uhr und weltweit Versicherungsschutz.
  • In der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Leistungen nach dem Lohn bzw. Gehalt des Versicherten. In der privaten Unfallversicherung kann der Versicherungsnehmer die Höhe der Versicherungsleistungen individuell und insbesondere nach seinen persönlichen Bedürfnissen kombinieren.

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Was ist bei einem Unfall zu beachten?

Der Unfall sollte dem Versicherer möglichst vollständig und wahrheitsgemäß gemeldet werden. Die Meldung kann auch durch den Rechtsanwalt erfolgen. Ist ein Unfall eingetreten, sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an,
für Gotha: 03621 - 70 60 82 oder per e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , oder mit unserem Kontakt-Formular!

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Kündigungsmöglichkeiten einer Rechtschutz durch den Versicherungsnehmer

Versicherung Kündigung zum Ablauf
Der Vertrag ist bis spätestens 3 Monate vor Ablauf zu kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann wieder zum neuen Ablauf 3 Monate vorher gekündigt werden.

Nach dem 24. Juni 1994 abgeschlossene Verträge sind grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang des Erhöhungsbescheides kündbar. Dies gilt nur, wenn die Leistung nicht gleichzeitig erhöht wurde.

Hat der Versicherer einem Hypothekengläubiger eine Realrechtsbestätigung erteilt, verlangt er meist eine Zustimmung der Hypothekenbank zum Versichererwechsel. Dies ist eine reine Formsache, die aber erledigt werden muss.

Kündigung nach einem Versicherungsfall
Nach einem Schadenfall haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob der Schaden bezahlt wurde oder nicht. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung maximal 1 Monat nach Regulierung oder Ablehnung des Schadens beim Versicherer eingegangen sein muss. Gekündigt wird zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, da ansonsten die bereits bezahlte Prämie verfallen würde.

Tipp: Kündigen Sie auf jeden Fall nur zum Ende des Versicherungsjahres, denn bei einer fristlosen Kündigung steht dem Versicherer trotzdem der volle Jahresbeitrag zu.

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