Hausratversicherung - Informationen

Welche Gefahren schliesst die Hausratversicherung ein?

In der Hausratversicherung werden Schäden durch folgende Gefahren ersetzt:

  • Feuer (auch Blitzschlag, Explosion)

  • Einbruchdiebstahl (auch Raub und Vandalismus nach Einbruch)

  • Leitungswasser

  • Sturm und Hagel

Folgeschäden werden teilweise auch ersetzt. (z.B. Rußschäden, Löschwasser, in Grenzen Hotelkosten, falls die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht bewohnbar ist).



Hausrat - Deckungserweiterungen

Es gibt diverse Deckungserweiterungen. Hierzu gehören (auszugsweise):

Fahrraddiebstahl
Wenn Fahrräder aus abgeschlossenen Räumen (z.B. Keller oder Garage) nach einem Einbruch entwendet werden, ist dies bereits in der Hausratgrunddeckung versichert. Fahrräder, (auch wenn sie gegen Diebstahl gesichert sind), die aus einem Gemeinschaftskeller oder außerhalb verschlossener Räume gestohlen werden, sind nur versichert, wenn dies zusätzlich beantragt wurde.

Überspannungschäden
Der direkte Blitzschlag ist in der Hausratgrunddeckung bereits enthalten. Die häufig auftretenden Überspannungsschäden, die entstehen, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat, müssen extra eingeschlossen werden.

Wasserschäden durch Aquarien oder Wasserbetten
Auslaufendes Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten kann auf Wunsch zusätzlich beantragt werden.

Die vorgenannten Zusatzrisiken können meist gegen Beitrags- zuschläge mitversichert werden. Ein Tipp: Oftmals bieten die Versicherer sogenannte Paket-Angebote, hier sind Deckungserweiterungen günstig eingeschlossen.
Hinweis: Glasbruch kann günstig über eine Glasversicherung versichert werden (Außen- und Innenverglasung, auch Glaskeramikkochflächen).



Ermittlung der richtigen Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Neuwert des gesamten Hausrates entsprechen, also der Summe, die notwendig wäre, wenn alle Sachen neu gekauft werden müßten. Faustregel dazu:

Wohnfläche in qm x (600 - 750) €, je nach Versicherung
(z.B. 70qm Wohnfläche ergäben danach 42.000€ bis 53.000€ Versicherungssumme)
Eventuell vorhandene Wertsachen sind der Summe hinzuzurechnen.

Bei Anwendung dieser Formel gewähren die Versicherer
"Unterversicherungsverzicht", das heißt im Schadenfall, unabhäng von der wirklichen Versicherungssumme, dass der Schaden in voller Höhe entschädigt wird. (bis zur Höhe der Versicherungsssume)



Im Schadensfall?

Es ist alles zu tun, den Schaden so gering wie möglich zu halten und der Versicherer ist umgehend zu informieren.
Bei Einbruchdiebstahl und Raub ist eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Die bei der Polizei abzugebende Aufstellung der gestohlenen Sachen sollte vollständig sein. Nachträglich angezeigte Sachen muss die Versicherung nicht übernehmen.
Es empfiehlt sich deshalb, für wertvolle Sachen Rechnungen und Fotos aufzubewahren. Expertisen sind für Gegenstände von Vorteil, deren Wert nur schwer feststellbar ist.

Beschädigte Sachen sollten für eine Besichtigung aufgehoben werden. Ist ein Schadenfall eingetreten, sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns einfach an,
für Gotha: 03621 - 70 60 82 oder per
e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


 

Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung

Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie nochmals ausführlich mit dem Versicherungsschein. Wir beraten Sie dazu noch einmal gerne.
Vor der Antragsstellung wollen wir Sie noch über die vorvertragliche Anzeigepflicht informieren. Dem Versicherer müssen die zum Risiko gestellten Fragen wahrheitsgetreu beantwortet werden.

Insbesondere:

Fragen zur Bauart und näheren Umgebung des Hauses, Lage der Wohnung und vorhandene Sicherheitseinrichtungen, Auskünfte zu früheren Schäden

Falsche Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn Sie für den Schaden ursächlich sind.


 

Kündigungsmöglichkeiten einer Hausratversicherung

Kündigung zum Ablauf

Der Vertrag ist bis spätestens 3 Monate vor Ablauf zu kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann wieder zum neuen Ablauf 3 Monate vorher gekündigt werden.

Sollten Sie nach dem 25.06.1994 einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen haben, ist dieser erstmals zum Ablauf des fünften Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar (jeweils bis 3 Monate vorher).

Kündigung nach einem Schaden

Nachdem die Entschädigung für den Schaden gezahlt wurde, kann der Vertrag innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Tipp: Kündigen Sie auf jeden Fall nur zum Ende des Versicherungsjahres, denn bei einer fristlosen Kündigung steht dem Versicherer trotzdem der volle Jahresbeitrag zu.

Kündigung nach Prämienerhöhung

Eine Kündigung ist möglich, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass der Versicherungsschutz sich verbessert.