Festgeldkonto

Sie möchten Ihr Geld individuell zwischen 3 Monaten und bis zu 10 Jahren anlegen? Dann ist das Festgeldkonto genau das Richtige! Festgeld ist die ideale Anlageform für alle, die Geld für ein paar Monate oder Jahre parken wollen. 

Bietet relativ hohe Verzinsung Ihres Kapitals (2%-5%) und bietet zugleich Sicherheit durch den Bausparkasseneinlagen - Sicherungsfonds bis zu 100.000 €.


Ihre Vorteile:

  • relativ hohe Zinsen
  • kurze, überschaubare Anlagedauer
  • Wahl der Laufzeit
  • einfache Abwicklung
  • keine Kosten
  • kein Kursrisiko

Es zählt zum Bereich der verzinslichen, sehr sicheren Kapitalanlagen. Es ist eine stabile und beliebte Geldanlageform in Deutschland, vor allem durch Ihre Rendite, Sicherheit und einfachen Struktur. Über einen festgesetzten Mindestzeitraum wird dabei oft ein relativ attraktiven Zinssatz vereinbarten. Ein Festgeldkonto eignet sich dafür, höhere Geldbeträge ertragssichere zwischenzulagern (kurz- bis mittelfristig). Zudem fallen in der Regel keine Kosten oder Gebühren an, jedoch ist eine vorzeitige Auflösung des Festgeldes nicht möglich.

Nach Ablauf der Terminierung wird das Kapital samt Ertrag häufig stillschweigend wieder angelegt. Es kann auch nach Absprache zur Sichteinlage gewandelt oder auf ein bestimmtes Konto überwiesen werden. Die Höhe der Festgeldzinsen hängt von der Laufzeit und der Höhe des Einzahlungsbetrages ab. Meistens ist auch eine Mindesteinlage nötig.  

Steht die Fälligkeit Ihres Festgeldes bevor, steht entweder Kontoauflösung und Zinsauszahlung an oder Sie entscheiden sich für die Weiterführung des Festgeldkontos. Wichtig ist Ihre fristgerechte Kündigung, um Ihr Kapital inklusive Zinsen zu erhalten.


Mindestanlage:

  • Die Mindestanlage beträgt 1.000 EUR bei Festgeld.

Verfügbarkeit:

  • Am Ende des vereinbarten Anlagezeitraumes. Eine Verfügung während der Laufzeit ist nicht möglich.

Verlängerung:

  • Rechtzeitig vor Fälligkeit der Festgeldanlage bieten wir Ihnen eine Verlängerung an. Es entstehen keine Kosten.

Sicherheit:

  • Festgelder sind aufgrund der EU-weiten gesetzlichen Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 € vollständig geschützt. Ein möglicher Selbstbehalt des Kunden existiert nicht mehr. Darüber hinaus sind viele Banken dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen, der Kundengelder sogar in größerer Millionenhöhe zu 100 Prozent absichert.

Wie Festgeldzinsen versteuert werden:

  • Erträge in Form von Festgeldzinsen unterliegen der Abgeltungssteuer, deren Höhe 25 % beträgt. Diese wird direkt bei Zinsgutschrift von der Bank dem betreffenden Finanzamt zugeführt. Die Angabe in der Einkommenssteuererklärung entfällt somit, wenn der persönliche Steuersatz über 25 % liegt. Eine Befreiung von der Abgeltungsteuer ist mit einem Freistellungsauftrag oder einer NV-Bescheinigung möglich.

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